Kriterien für Biosphärenparks in Österreich

Die Erstausgabe der Kriterien für Biosphärenparks in Österreich wurde unter Beteiligung zahlreicher Fachleute erarbeitet und am 7. März 2006 vom Österreichischen Nationalkomitee für das „Man and the Biosphere (MAB)“ Programm der UNESCO beschlossen. Österreich trug damit wesentlich zu den internationalen Bemühungen um eine Qualitätssicherung des Weltnetzes der Biosphärenparks bei. Die ständige Weiterentwicklung des MAB-Programms seitens der UNESCO hat nun eine Überarbeitung dieser Kriterien erforderlich gemacht.

Im Jahr 1995 wurde das Konzept der UNESCO-Biosphärenparks durch die „Sevilla-Strategie“ zusammen mit den „Internationalen Leitlinien für Biosphärenparks“ entscheidend modernisiert. Damit stand zum ersten Mal eine Rahmenwerk für das weltweite Netzwerk der Biosphärenparks zur Verfügung, das es ermöglichen sollte, den wertvollen Natur- und Kulturraum zu schützen und gleichzeitig den Ansprüchen der Menschen in diesem Raum Rechnung zu tragen. Im Jahr 2008 wurde am Weltbiosphärenparkkongress in Madrid der „Aktionsplan von Madrid 2008-2013“ verabschiedet, mit dem Ziel, das Biosphärenparkkonzept für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts durch den globalen Wandel zu adaptieren. Im Juli 2013 wurde in der 25. Sitzung des Zwischenstaatlichen Koordinierungsrates des MAB- Programms (MAB-ICC) eine weitere wegweisende Entscheidung getroffen: das Weltnetzwerk der Biosphärenparks sollte nach Umsetzung einer so genannten dreistufigen „Exit Strategie“ durch die Mitgliedsländer nur mehr aus gemäß Sevilla Strategie arbeitenden Biosphärenparks bestehen.

Biosphärenparks, die diesen Qualitätsanforderungen nicht dauerhaft genügen, sollen von den Mitgliedsländern aus dem Weltbiosphärenparknetzwerk abgemeldet werden. Auf der 38. Sitzung der UNESCO-Generalkonferenz im November 2015 wurde schließlich die vom MAB-ICC erarbeitete „MAB- Strategie 2015-2025“ verabschiedet, die das MAB-Programm für die Herausforderungen der nächsten Dekade fit machen soll.

Um auf die Weiterentwicklung der UNESCO-Vorgaben zu reagieren, hat das Österreichische MAB- Nationalkomitee in Kooperation mit zahlreichen Fachleuten nun zehn Jahre nach Inkrafttreten der Erstfassung eine Überarbeitung der Kriterien für österreichische Biosphärenparks vorgenommen. Der Kriterienkatalog tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Für bestehende, gemäß Sevilla Strategie arbeitende Biosphärenparks besteht eine Übergangsfrist zur allfälligen Erfüllung dieser Kriterien von drei Jahren.

Nähere Infos zu den Kriterien in Österreich finden sich auf den Nachfolgenen Links:

http://www.biosphaerenparks.at/index.php/de/nationale-kriterien